AGB
§ 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Für alle der Agentur Amann-Design erteilten Aufträge gelten die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Bedingungen des Auftraggebers sowie Abweichungen in der Auftragsbestätigung gelten nur, wenn sie von der Agentur Amann-Design ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Amann-Design nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für Amann-Design unverbindlich, auch wenn die Agentur Amann-Design ihnen nicht ausdrücklich schriftlich oder mündlich widerspricht.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur Amann-Design gelten auch für zukünftige Aufträge.
- An Entwürfen und Konzeptionen, Bilder und Zeichnungen, Mustern, Quelldateien, Originalunterlagen und allgemeinen Unterlagen (im folgenden als Unterlagen bezeichnet) behält sich die Agentur Amann-Design Eigentums- und Urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur Amann-Design Dritten zugänglich gemacht werden.
- Eine Verpflichtung zur Archivierung besteht für die Agentur Amann-Design nicht.
§ 2 URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
- Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass im Rahmen des Vertrages erstellte Produkte (insbesondere Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Datenträger, Arbeitsblätter, usw.) nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Urhebergesetz, geschützt sind.
- Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß kann die Agentur Amann-Design gegenüber dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe einfordern.
- Die Agentur Amann-Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Agentur Amann-Design bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, die Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
- Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Agentur und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
- Agentur Amann-Design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden.
- Falls die Vertragsparteien keine besonderen Absprachen getroffen haben, können Art und Umfang der Nennung den branchenüblichen Gepflogenheiten zu entsprechen.
- Die Agentur Amann-Design kann, unter Verwendung von den gewonnene Erkenntnisse bei Ausführung des Auftrages, Werke ähnlicher Aufgabenstellung für Dritte zu entwickeln.
- Die vertraglich eingeräumten Rechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung an die Agentur Amann-Design auf den Vertragspartner / Auftraggeber über. Die Bezahlung eines Präsentationshonoras führt nicht zur Übertragung der Rechte, insbesondere nicht zur Übertragung der Urheber- / Nutzungs- und Eigentumsrechte.
§ 3 VERGÜTUNG
- Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
- Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
- Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
§ 4 EIGENTUM , RÜCKGABEPFLICHT
- An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind der Agentur Amann-Design spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
§ 5 HERAUSGABE VON DATEN
- Die Agentur Amann-Design ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, einen Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
- Bekommt der Auftraggeber Dateien und Daten von Amann-Design zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
- Die Agentur Amann-Design haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
§ 6 GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN
- Im Rahmen des Auftrags besteht für die Agentur Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
- Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur Amann-Design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
§ 7 FREIHEIT VON RECHTEN DRITTER
- Der Auftraggeber versichert, dass im Rahmen des Vertrages von ihm eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Sofern Dritten Ansprüche irgendwelcher Art aus den vorgenannten Materialien bzw. Inhalten zustehen sollten, übernimmt der Auftraggeber hierfür die uneingeschränkte Haftung und ist verpflichtet, die Agentur Amann-Design von den Ansprüchen Dritter freizuhalten. Die Agentur Amann-Design ist berechtigt, dem Auftraggeber in- soweit Weisungen zu erteilen und Auskunft über die von ihm getroffenen Vorkehrungen zu verlangen.
- Die Agentur Amann-Design ist berechtigt, alle Rechtsstreitig-keiten, die sich aus Ansprüchen aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ergeben, auf eigene Kosten zu führen. Der Auftraggeber wird die Agentur Amann-Design unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls Dritte Ansprüche vorgenannter Art geltend machen.
- Die Agentur Amann-Design ist berechtigt, entsprechend den vorstehenden Regelungen dem Kunden die Nutzung der Leistung zu untersagen, wenn die Agentur gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
§ 8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Allen Verträgen und Rechnungen liegen die Preise der Agentur Amann-Design zu Grunde. Die Preise sind jeweils ohne Mehrwertsteuer angegeben.
- Rechnungen der Agentur Amann-Design an den Auftraggeber sind jeweils sofort und ohne Abzüge fällig.
- Die Agentur Amann-Design kann monatlich abrechnen.
- Der Kunde ist nicht befugt, Zahlungen zurück zu halten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von der Agentur Amann-Design anerkannt worden sind.
- Eine Vergütung, bzw. eine Abschlagsrechnung kann von der Agentur Amann-Design an den Auftraggeber gestellt werden, wenn Teillieferungen erbracht bzw. Projekte ausgearbeitet worden sind. Die Abschlagsrechnung beträgt in der Regel die Hälfte der Gesamtvergütung.
§ 9 HAFTUNG
- Schadens- und des Vertragspartners (nachfolgend „Schadenersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Die Agentur haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
- Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Ferner nicht, sobald zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen von Vorsätzlichkeit oder grober Fahrlässigkeit, in Fällen groben Verschuldens wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Schadensersatzanspruch für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
- Vertragslaständerungen zum Nachteil des Vertragspartners ist damit nicht verbunden.
- Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Agentur Amann-Design verjähren in 1 Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.
- Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen.
§ 10 STÖRUNG IN DER LEISTUNGSERBRINGUNG
- Wenn eine Ursache, die die Agentur Amann-Design nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann die Agentur Amann-Design eine angemessene Frist verlangen.
- Liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers und erhöht sich dadurch der Produktionsaufwand, kann die Agentur Amann-Design eine Vergütung dieses Mehraufwandes verlangen.
- Druckaufträge haben eine Lieferzeit in der Regel von 5-10 Arbeitstage nach Erteilung der Druckfreigabe bis zum Eintreffen der Druckunterlagen bei Ihnen im Hause.
§ 11 ABNAHME
- Der Auftraggeber wird die Übergabe des Werkes schriftlich bestätigen und nach erfolgreicher Abnahmeprüfung schriftlich die Abnahme erklären. Die Abnahmeprüfung beginnt spätestens innerhalb von 3 Tagen nach der Übergabe des Werkes. Die Abnahmeprüfung dauert höchstens 5 Werktage.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur Amann-Design unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage nach Abschluss der Abnahmeprüfung, schriftlich in Form einer Korrekturliste Mitteilung zu machen, wenn ihm während der Prüfung Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden. Während der Prüfung festgestellte nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese nicht wesentlichen Abweichungen werden in der schriftlichen Abnahmeerklärung als Mängel festgehalten. Mängelrügen, die im Widerspruch zu einer erteilten Druckgenehmigung stehen, können nicht erhoben werden.
- Die Agentur Amann-Design wird die Beseitigung der Mängel nach Erhalt der Korrekturliste vornehmen und dem Kunden ein neues Werk zur Überprüfung zusenden. Sind die Mängel beseitigt und keine Neuen hinzugekommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch nach 5 Werktagen, die Abnahme bzw. für nicht wesentliche Abweichungen die Fehlerfreiheit zu erklären. Erklärt der Auftraggeber binnen der vorgenannten Frist weder, dass neue Mängel aufgetreten sind, noch dass er das Werk als vertragsgemäß abnimmt bzw. als fehlerfrei erklärt, so gilt die Abnahme bzw. die Erklärung der Fehlerfreiheit mit Ablauf der Frist als erklärt. Die vorgenannten Fristen gelten auch für den Fall, dass nach Ausführung von Korrekturen neue Mängel aufgetreten sind, die das ursprüngliche Werk nicht enthielt.
- Im Allgemeinen wird die vom Auftraggeber bestellte Auflage geliefert, der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Mehr- oder Minderlieferung der bestellten Auflage bis zu 10% anzuerkennen und die Mehrlieferung abzunehmen und zu bezahlten.
§ 12 GEWÄHRLEISTUNG
- Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen, die sich durch Unterschiede im verwendeten Material und durch technische Bedingungen zwischen Entwurf, Reinzeichnung, Drucksatz, Probedruck und Druck ergeben, stellen keinen Mangel dar. Paßunterschiede in der Blatthöhe als auch in der Blattbreite bis zu 1 % der Blattgröße, die insbesondere durch Hygroskopizität des Papiers und durch maschinelles zusammentragen endloser Papierbahnen bedingt sind, lassen sich nicht vermeiden und stellen ebenfalls keinen Mangel dar. Abweichungen, insbesondere bei Qualität, Stoffzusammenhang, Reissfestigkeit, Papierfarbe, Gewicht, etc., lassen sich von den Papierfabriken von Fertigung zu Fertigung nicht vermeiden und stellen keinen Mangel dar. Geschäftsdrucke werden vor dem Versand nicht einzelnen, sondern nur stapelweise geprüft. Gewährleistungsansprüche können deshalb nur erhoben werden, wenn nachweislich mehr als drei Prozent der Auflagen den beanstandeten Mangel aufweisen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit der Abnahme.
- Mängel, die nicht schon in der Abnahmeerklärung aufgeführt wurden, hat der Auftraggeber der Agentur Amann-Design unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Diese Meldung ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu verbinden. Der Auftraggeber stellt die Agentur Aman-Design auf Anforderung in zumutbarem Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die diese zur Beurteilung und Beseitigung der Mängel benötigt. Die Agentur Amann-Design ist berechtigt, nachgewiesene Mängel nach eigener Wahl durch Neulieferung oder Nachbesserung zu beseitigen.
- Agentur Amann-Design beginnt mit den Arbeiten zur Mängelbeseitigung spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der erforderlichen Unterlagen und Informationen. Mängel, die vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ordnungsgemäß gemeldet werden, beseitigt die Agentur Amann-Design auf eigene Kosten. Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt, so kann die Agentur Amann-Design eine Aufwandsentschädigung nach ihren allgemein berechneten Stundensätzen zzgl. notwendiger Auslagen verlangen.
- Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung von der Agentur Amann-Design das Werk selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt. Werden erhebliche Mängel von der Agentur Amann-Design nicht innerhalb von 4 Wochen ab Eingang der erforderlichen Unterlagen und Informationen behoben oder durch eine angemessene Zwischenlösung aufgefangen, so kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach ergebnislosem Fristablauf stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche zu.
§ 13 ÜBERTRAGBARKEIT DER PFLICHTEN UND RECHTE/RECHTSNACHFOLGE
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen bzw. die Ausübung dieser Rechte und Pflichten Dritter zu überlassen.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für etwaige Rechtsnachfolger des Auftraggebers.
§ 14 FORMVEREINBARUNGEN
- Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Bedingungen sowie zu dem Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch dann, wenn die Schriftform bei Änderungen Abbedinungen werden soll.
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
§ 15 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
- Dieser Vertrag und alle daraus resultierenden Rechte und Pflichten unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
- Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gerichtsstand Biberach an der Riß.
§ 16 UNWIRKSAMKEIT
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berücksichtigt.
- Beide Parteien verpflichten sich, unverzüglich eine rechtswirksame Regelung herbeizuführen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der Regelung möglichst nahe kommt.